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Selbstverwaltung

In den Wohnheimen Geigerle und Kade gibt es mehrere Selbstverwaltungsorgane. So wählen die BewohnerInnen auf Heimvollversammlungen die Zuständigen für einzelne Bereiche im Wohnheimleben und ein Gremium zur Heimselbstverwaltung. Ferner könne VertreterInnen in den Beirat des Tübinger Studentenwerk e.V. gewählt werden.

Die Heimselbstverwaltung wirkt an den Regelungen zur Neuaufnahme von BewohnerInnen und zur Wohnzeitverlängerung mit, verwaltet finanzielle Eigenmittel des Wohnheimes und entscheidet über zahlreiche organisatorische Belange.

Die Wohnheime leben also von der Bereitschaft der BewohnerInnen, sich aktiv am Wohnheimleben zu beteiligen. Das Prinzip der Selbstverwaltung steht und fällt mit dem Engagement des/der Einzelnen.